Schöner Wohnen und Steuern Sparen - mit Ihrem Malermeister
Steuerabzug bei Malerarbeiten
Der Deutsche Bundestag hat die Regelungen zum Steuerabzug von Handwerkerleistungen verabschiedet. Der Bundesrat hat zugestimmt.
Der Steuerabzug gilt für alle Malerarbeiten im Innenraum und an der Fassade. Alle Erhaltungs- und Renovierungsarbeiten sind hiervon erfasst. Gerade für das Malerhandwerk, mit einer breit gefächerten Leistungspalette bei Sanierungs- und Renovierungsarbeiten bieten sich damit besondere Chancen unter dem Motto: "Mit Malerarbeiten Steuern sparen". (Quelle: farbe.de)
Schöner Wohnen und Steuern sparen - mit Ihrem Malermeister. Nutzen Sie den Steuervorteil von bis zu 1200 Euro!
Sparen Sie bis zu 1200 Euro im Jahr. Steigern Sie den Wert Ihres Hauses/Wohnung und verbessern Sie Ihre Wohnqualität.
Bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen wie z.B.
Innenrenovierung Ihrer Wohnräume (Farbgestaltung, Tapezieren, Bodenbelagsarbeiten)
Wärmedämmung / Trockenbau
Fassaden- und Fensteranstrich
Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus sind:
Eine Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
Arbeitskosten müssen als separater Betrag auf der Rechnung ausgewiesen sein. Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht zu berücksichtigen
Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Malerbetriebes überwiesen werden
Ein Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstitutes in Form einer Überweisung oder eines Kontoauszuges ist unbedingt erforderlich
Wie hoch ist der Steuerbonus:
Der Steuerbonus beträgt max. 20% von 6000 Euro der Erhaltungs-/Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen, d.h. maximal 1200 Euro. Der Betrag kann max. einmal pro Jahr pro Haushalt in Anspruch genommen werden.
Kein Steuerbonus:
Der Steuerbonus ist nicht erhältlich, wenn die Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Malerarbeiten (nur Arbeitskosten) |
4.700,-- Euro |
19% MwSt. *) |
893,-- Euro |
Abzugsfähige Kosten |
5.593,-- Euro |
Steuerermäßigung 20% |
1.118,60 Euro |
Direkt von der Steuerschuld abziehbar |
1.118,60 Euro |
*) änderung der ges. MwSt.-Satz vorbehalten |
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